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Jede Frau hat nach der Geburt Anspruch auf die Wochenbettbetreuung durch eine Hebamme bis zur achten Lebenswoche des Kindes. Bei Fragen zum Stillen bzw. Stillproblemen ist die Hilfe bis zum Ende der Stillzeit möglich.
Wir besuchen Sie in den ersten Lebenswochen Ihres Kindes zu Hause. Wir kontrollieren die Nabelheilung und das Gewicht, beobachten eine eventuelle Neugeborenengelbsucht und die Entwicklung Ihres Kindes. Wir geben Ihnen Tipps zur Ernährung und Pflege des Kindes und unterstützen Sie beim Stillen.
Wir empfehlen Ihnen, schon während der Schwangerschaft Kontakt zu Ihrer nachbetreuenden Hebamme aufzunehmen, da die Entlassung aus den meisten Kliniken bereits am 3./4. Wochenbettstag erfolgt.
Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.
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